Home Links Kontakt Impressum  
Irak, Israel und die UNO : Zweierlei Mass?


In der augenblicklichen Diskussion zu Irakkrise wird zunehmend der Vorwurf erhoben, die UNO messe mit zweierlei Maß gegenüber dem Irak und Israel.
Das arabische Lager , aber auch weite Teile der "Friedensbewegung" argumentieren etwa wie folgt:
Auch Israel hat zahlreiche UN-Entschließungen verletzt und besitzt Massenvernichtungswaffen. Warum wird dann der Irak bestraft und nicht auch Israel?
Die Antwort ist einfach: Die beiden Fälle lassen sich nicht miteinander vergleichen!
Das soll im Folgenden kurz belegt werden, wobei ich mich wesentlich auf einen Beitrag aus "Economist.com" vom 10.Oktober 2002 abstütze.


Ein Blick ins Gesetz hilft immer

Die UNO unterscheidet zwischen zwei Arten von Resolutionen.

Die nach Kapitel VI befassen sich mit der friedlichen Lösung von Konflikten und ermächtigen den Sicherheitsrat , nicht bindende Empfehlungen auszusprechen.
Die nach Kapitel VII befassen sich mit "Bedrohungen des Friedens, Verletzungen des Friedens oder Akten der Aggression". Sie geben dem Sicherheitsrat weit reichende Sanktionsmöglichkeiten, bis hin zum militärischen Eingreifen. Sie binden alle Mitglieder der Vereinten Nationen
Fakt ist: Keine der sich an Israel wendenden oder den Nahostkonflikt behandelnden Resolutionen ist nach Kapitel VII verabschiedet worden. Alle basieren auf Kapitel VI, sind also nicht bindend. Kapitel VII aber gilt für die Resolutionen, die sich nach dem Überfall auf Kuwait gegen den Irak richten.
Dahinter steckt auch keine finstere Absicht, sondern ein einfacher Tatbestand: Die sich an die Konfliktparteien im Nahen Osten wendenden Resolutionen kann Israel allein gar nicht erfüllen, die sich an den Irak wendenden dieser aber sehr wohl.


Die meisten Nahost-Resolutionen wenden sich an Israel und seine Nachbarn

Das gilt insbesondere für die berühmte Resolution 242 aus dem Jahre 1967.
- Zunächst ist folgendes anzumerken : Die arabischen Staaten haben 242 abgelehnt. Sie wollten nämlich überhaupt keine Grenzen Israels anerkennen, weil sie dessen Existenzrecht bestritten. Die Anerkennung von 242 hätte von arabischer Seite die Anerkennung Israels bedeutet!
- Sicherlich, 242 fordert Israel "zum Rückzug aus Gebieten (nicht: den Gebieten!) auf, die in dem kürzlichen Konflikt besetzt worden sind". Sie stellt diese Aufforderung aber ganz eindeutig in den Zusammenhang einer umfassenden Verhandlungslösung. Diese Verhandlungen sind von den arabischen Staaten abgelehnt worden, bis Ägypten und Jordanien zum Frieden bereit waren
- Die Resolution 242 fordert zu einer "gerechten Lösung" der Flüchtlingsfrage auf. Was "gerecht" sei, ist bis heute nicht eindeutig definiert worden. Sie spricht übrigens auch davon, dass die Flüchtlinge bereit sein müssten, "mit ihren Nachbarn in Frieden zu leben". Daran kann man wohl berechtigte Zweifel haben.
- Im Übrigen hat Israel häufig genug auf der Grundlage von 242 gehandelt. Die Friedensverträge mit Ägypten und Jordanien zeugen hiervon ebenso sehr wie das Angebot an Syrien zur weitest gehenden Rückgabe der Golanhöhen. Und auch die durch Arafat in Camp David ausgeschlagenen Angebote Baraks beruhen auf dem gleichen Prinzip - "Land für Frieden"!


Ist die Besetzung illegal?

Immer wieder ist zu hören, dass Kofi Annan die Besetzung als illegal bezeichnet habe. Unterschlagen wird dabei der Umstand, dass sein Sprecher diesen Eindruck in einem Brief an die New York Times richtig gestellt hat:
Illegal seien allenfalls einige israelische Akte, die mit den Verpflichtungen einer besetzenden Macht nicht in Übereinstimmung seien.

Die Annektion Ost-Jerusalems und umliegender Gebiete, Veränderungen im Rechtsstatus der Westbank und des Gaza-Streifens, die Anwendung israelischen Rechts für die ( damals weitestgehend unbewohnten) Golan-Höhen, die Errichtung jüdischer Siedlungen - hier liegen in der Tat wunde Punkte.
Israel kann hier auf Nachsicht und "mildernde Umstände" plädieren, nicht aber auf Unschuld.


Resolutionen seit der "Intifada"

Davon gibt es eine ganze Menge. Ich kenne aber keine, die sich allein an Israel wendet. Wenn Israel zum Rückzug aus palästinensischen Städten aufgefordert wird, dann die Palästinenser im gleichen Atemzug dazu, alle Gewalt zu beenden, nicht zu Gewalt aufzurufen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Es ist also zutiefst unredlich, mit all diesen Resolutionen so einseitig umzugehen, wie dies im arabischen Lager, aber auch in Teilen der Öffentlichkeit im Westen immer wieder geschieht.


Israel als Nuklearmacht

Auch hier werden die Dinge mit Absicht durcheinander geworfen.
Die Tatsachen:
Resolution 487 (1981) hat Israel wegen seines Angriffs auf den irakischen Osiraq - Reaktor scharf kritisiert (das würde etwas später wohl nicht mehr passiert sein!) und das Land aufgefordert, seine eigenen Nuklearkapazitäten unter die IAEA - Überwachung zu stellen, so wie es der Vertrag zur Nichtverbreitung von Kernwaffen vorsieht.
Nun hat Israel diesen Vertrag bis heute nicht unterzeichnet. Das mag einem politisch oder moralisch nicht gefallen - rechtlich zu bemängeln ist es nicht! Die Staaten sind nämlich frei, diesen wie alle anderen internationalen Verträge zu unterzeichnen oder auch nicht. Und - ein Kernwaffenstaat zu sein, das ist in sich absolut kein Verstoß gegen Völkerrecht.

Auch hier liegt der Fall Irak völlig anders.
Irak hat den "NPT" unterzeichnet. Es hat daraufhin fremde Hilfe zum Aufbau ziviler Nuklearfähigkeiten in Anspruch genommen, damit aber insgeheim begonnen, eine eigene Bombe zu bauen. Das hat der Irak mittlerweile eingestanden. Und das ist gegen das Völkerrecht!

Schlussfolgerungen:

- Die Vereinten Nationen behandeln Israel und den Irak nach den jeweils vorgeschriebenen und gültigen Maßstäben. Von ungleicher Behandlung kann überhaupt keine Rede sein!
- Wir sollten deshalb entgegenstehenden Behauptungen offensiv entgegentreten. Schlimm genug, dass es so viele Zeitgenossen gibt, die sich unwissentlich oder wider besseres Wissen zum Vehikel einer üblen Propaganda machen.


Wer Einzelheiten sucht:
- www.NahostFocus.de
- www.economist.com

Manfred Lahnstein, 25. Februar 2003

Zu den Pressemitteilungen

Zum Seitenanfang