| Irak,
Israel und die UNO : Zweierlei Mass?
In der augenblicklichen Diskussion zu Irakkrise wird zunehmend
der Vorwurf erhoben, die UNO messe mit zweierlei Maß
gegenüber dem Irak und Israel.
Das arabische Lager , aber auch weite Teile der "Friedensbewegung"
argumentieren etwa wie folgt:
Auch Israel hat zahlreiche UN-Entschließungen verletzt
und besitzt Massenvernichtungswaffen. Warum wird dann der
Irak bestraft und nicht auch Israel?
Die Antwort ist einfach: Die beiden Fälle lassen sich
nicht miteinander vergleichen!
Das soll im Folgenden kurz belegt werden, wobei ich mich wesentlich
auf einen Beitrag aus "Economist.com" vom 10.Oktober
2002 abstütze.
Ein Blick ins Gesetz hilft immer
Die
UNO unterscheidet zwischen zwei Arten von Resolutionen.
Die
nach Kapitel VI befassen sich mit der friedlichen Lösung
von Konflikten und ermächtigen den Sicherheitsrat , nicht
bindende Empfehlungen auszusprechen.
Die nach Kapitel VII befassen sich mit "Bedrohungen des
Friedens, Verletzungen des Friedens oder Akten der Aggression".
Sie geben dem Sicherheitsrat weit reichende Sanktionsmöglichkeiten,
bis hin zum militärischen Eingreifen. Sie binden alle
Mitglieder der Vereinten Nationen
Fakt ist: Keine der sich an Israel wendenden oder den Nahostkonflikt
behandelnden Resolutionen ist nach Kapitel VII verabschiedet
worden. Alle basieren auf Kapitel VI, sind also nicht bindend.
Kapitel VII aber gilt für die Resolutionen, die sich
nach dem Überfall auf Kuwait gegen den Irak richten.
Dahinter steckt auch keine finstere Absicht, sondern ein einfacher
Tatbestand: Die sich an die Konfliktparteien im Nahen Osten
wendenden Resolutionen kann Israel allein gar nicht erfüllen,
die sich an den Irak wendenden dieser aber sehr wohl.
Die meisten Nahost-Resolutionen wenden sich an Israel und
seine Nachbarn
Das
gilt insbesondere für die berühmte Resolution 242
aus dem Jahre 1967.
- Zunächst ist folgendes anzumerken : Die arabischen
Staaten haben 242 abgelehnt. Sie wollten nämlich überhaupt
keine Grenzen Israels anerkennen, weil sie dessen Existenzrecht
bestritten. Die Anerkennung von 242 hätte von arabischer
Seite die Anerkennung Israels bedeutet!
- Sicherlich, 242 fordert Israel "zum Rückzug aus
Gebieten (nicht: den Gebieten!) auf, die in dem kürzlichen
Konflikt besetzt worden sind". Sie stellt diese Aufforderung
aber ganz eindeutig in den Zusammenhang einer umfassenden
Verhandlungslösung. Diese Verhandlungen sind von den
arabischen Staaten abgelehnt worden, bis Ägypten und
Jordanien zum Frieden bereit waren
- Die Resolution 242 fordert zu einer "gerechten Lösung"
der Flüchtlingsfrage auf. Was "gerecht" sei,
ist bis heute nicht eindeutig definiert worden. Sie spricht
übrigens auch davon, dass die Flüchtlinge bereit
sein müssten, "mit ihren Nachbarn in Frieden zu
leben". Daran kann man wohl berechtigte Zweifel haben.
- Im Übrigen hat Israel häufig genug auf der Grundlage
von 242 gehandelt. Die Friedensverträge mit Ägypten
und Jordanien zeugen hiervon ebenso sehr wie das Angebot an
Syrien zur weitest gehenden Rückgabe der Golanhöhen.
Und auch die durch Arafat in Camp David ausgeschlagenen Angebote
Baraks beruhen auf dem gleichen Prinzip - "Land für
Frieden"!
Ist die Besetzung illegal?
Immer
wieder ist zu hören, dass Kofi Annan die Besetzung als
illegal bezeichnet habe. Unterschlagen wird dabei der Umstand,
dass sein Sprecher diesen Eindruck in einem Brief an die New
York Times richtig gestellt hat:
Illegal seien allenfalls einige israelische Akte, die mit
den Verpflichtungen einer besetzenden Macht nicht in Übereinstimmung
seien.
Die
Annektion Ost-Jerusalems und umliegender Gebiete, Veränderungen
im Rechtsstatus der Westbank und des Gaza-Streifens, die Anwendung
israelischen Rechts für die ( damals weitestgehend unbewohnten)
Golan-Höhen, die Errichtung jüdischer Siedlungen
- hier liegen in der Tat wunde Punkte.
Israel kann hier auf Nachsicht und "mildernde Umstände"
plädieren, nicht aber auf Unschuld.
Resolutionen seit der "Intifada"
Davon
gibt es eine ganze Menge. Ich kenne aber keine, die sich allein
an Israel wendet. Wenn Israel zum Rückzug aus palästinensischen
Städten aufgefordert wird, dann die Palästinenser
im gleichen Atemzug dazu, alle Gewalt zu beenden, nicht zu
Gewalt aufzurufen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft
zu ziehen.
Es
ist also zutiefst unredlich, mit all diesen Resolutionen so
einseitig umzugehen, wie dies im arabischen Lager, aber auch
in Teilen der Öffentlichkeit im Westen immer wieder geschieht.
Israel als Nuklearmacht
Auch
hier werden die Dinge mit Absicht durcheinander geworfen.
Die Tatsachen:
Resolution 487 (1981) hat Israel wegen seines Angriffs auf
den irakischen Osiraq - Reaktor scharf kritisiert (das würde
etwas später wohl nicht mehr passiert sein!) und das
Land aufgefordert, seine eigenen Nuklearkapazitäten unter
die IAEA - Überwachung zu stellen, so wie es der Vertrag
zur Nichtverbreitung von Kernwaffen vorsieht.
Nun hat Israel diesen Vertrag bis heute nicht unterzeichnet.
Das mag einem politisch oder moralisch nicht gefallen - rechtlich
zu bemängeln ist es nicht! Die Staaten sind nämlich
frei, diesen wie alle anderen internationalen Verträge
zu unterzeichnen oder auch nicht. Und - ein Kernwaffenstaat
zu sein, das ist in sich absolut kein Verstoß gegen
Völkerrecht.
Auch
hier liegt der Fall Irak völlig anders.
Irak hat den "NPT" unterzeichnet. Es hat daraufhin
fremde Hilfe zum Aufbau ziviler Nuklearfähigkeiten in
Anspruch genommen, damit aber insgeheim begonnen, eine eigene
Bombe zu bauen. Das hat der Irak mittlerweile eingestanden.
Und das ist gegen das Völkerrecht!
Schlussfolgerungen:
-
Die Vereinten Nationen behandeln Israel und den Irak nach
den jeweils vorgeschriebenen und gültigen Maßstäben.
Von ungleicher Behandlung kann überhaupt keine Rede sein!
- Wir sollten deshalb entgegenstehenden Behauptungen offensiv
entgegentreten. Schlimm genug, dass es so viele Zeitgenossen
gibt, die sich unwissentlich oder wider besseres Wissen zum
Vehikel einer üblen Propaganda machen.
Wer Einzelheiten sucht:
- www.NahostFocus.de
- www.economist.com
Manfred
Lahnstein, 25. Februar 2003
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