Statut des Jungen Forums der Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Die auf Jugendliche und junge Erwachsene ausgerichtete Gliederung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V. trägt den Namen „Junges Forum Deutsch-Israelische Gesellschaft“ (Kurzform: JuFo DIG).

(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Aufgaben und Ziele

(1) Das Junge Forum DIG ist eine Gliederung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V.

(2) Die Zielsetzungen des Jungen Forums und der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V. sind identisch.

(3) Aufgabe des Jungen Forums ist es, die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel in allen Fragen des öffentlichen und kulturellen Lebens zu vertiefen, insbesondere die Beziehungen zwischen jungen Menschen in Deutschland und Israel zu fördern.

(4) Diese Aufgaben werden insbesondere verwirklicht durch:

a. Informations- und Diskussionsveranstaltungen über Geschichte, Kultur und Gegenwart des Staates Israel, über Ursachen, Wirkungen und Folgen der Konflikte im Nahen Osten und Konfliktlösungen;

b. Maßnahmen, die dem gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Austausch zwischen Deutschland und Israel dienen;

c. Förderung des Austauschs Jugendlicher und junger Erwachsener;

d. Informations- und Diskussionsveranstaltungen gegen Antisemitismus, Antizionismus und Rassismus.

 

§ 3 Zweck

Der Zweck des Jungen Forums ist identisch mit dem der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V. und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele.

 

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V. im Alter von 14 bis 35 Jahren sind automatisch Mitglieder des Jungen Forums. Eine Ablehnung der Mitgliedschaft im Jungen Forum muss gegenüber dem Präsidium der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V. geäußert werden. Mit Vollendung des 35. Lebensjahrs endet auch die Mitgliedschaft im Jungen Forum mitsamt allen aktiven und passiven Wahlrechten.

(2) Der Verlust der Mitgliedschaft richtet sich nach der Satzung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V.

(3) Das Junge Forum erhebt keine eigenen Mitgliedsbeiträge.

 

§ 5 Organe des Jungen Forums

(A) Hauptversammlung (§ 6)

(B) Bundesvorstand (§ 7)

(C) Sprecherinnenkreis (§ 8)

(D) Lokale Gruppen (§ 9)

 

§ 6 Hauptversammlung

(1) Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Jungen Forums und kann aus wichtigem Grund im virtuellen Verfahren durchgeführt werden.

Die Hauptversammlung setzt sich folgendermaßen zusammen:

a) Jede anerkannte JuFo Gruppe wird unabhängig von der Zahl ihrer Mitglieder durch mindestens einen Delegierten vertreten.

b) Je weitere angefangene 50 Mitglieder entsendet die JuFo Gruppe einen weiteren Delegierten. Für die Berechnung des Delegiertenschlüssels ist die Entrichtung des satzungsgemäß festgelegten Beitrags maßgeblich.

Die JuFo Gruppen können über die vorgenannte Anzahl von Delegierten hinaus Ersatzdelegierte wählen.

c) Einzelmitglieder, die keiner JuFo Gruppe angehören, haben das Recht, mit aktivem und passivem Wahlrecht an den Delegierten-Wahlversammlungen der verkehrsmäßig am günstigsten zu erreichenden JuFo Gruppen teilzunehmen.

(2) Zu den Aufgaben der Hauptversammlung gehört:

a. die Entgegennahme des Geschäftsberichts des Bundesvorstands

b. Entlastung des Bundesvorstands des Jungen Forums

c. Wahl des Bundesvorstands

d. Änderungen des Statuts

e. Beratung über Anträge (3) Alle Delegierten der Hauptversammlung nach § 4 (1), auch die Minderjährigen, üben ihr Stimmrecht und ihr aktives und passives Wahlrecht, soweit das Statut keine andere Regelung vorsieht, persönlich aus.

(4) Ordentliche Hauptversammlungen werden alle zwei Jahre durchgeführt.

a. Ordentliche Hauptversammlungen werden vom Bundesvorstand mit einer Frist von mindestens vier Wochen mit der Bekanntgabe der Tagesordnung und der Veröffentlichung des vorläufigen Vorstandsberichts einberufen.

b. Im Wahljahr endet mit ihr die Amtszeit des alten Bundesvorstands und beginnt die des neuen Bundesvorstands.

(5) Außerordentliche Hauptversammlungen sind einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Jungen Forums oder einer einfachen Mehrheit des Bundesvorstands beschlossen wird.

 

§ 7 Bundesvorstand

(1) Der Bundesvorstand repräsentiert das Junge Forum nach innen und außen und führt die laufenden Geschäfte. Der Bundesvorstand legt inhaltliche Schwerpunkte fest und ist für die programmatische Entwicklung zuständig. Der Bundesvorstand setzt sich für die Ausweitung eines partnerschaftlichen Netzwerks ein und ist der Ansprechpartner für interne sowie externe Akteure. Der Bundesvorstand trifft Entscheidungen über Anträge und finanzielle Ausgaben und ist für die Planung und Durchführung der bundesweiten Projekte verantwortlich. Die Mitglieder des Bundesvorstands teilen die Regionen untereinander als Beauftragte auf.

(2) Der Bundesvorstand informiert regelmäßig den Sprecher:innenkreis außerordentlichen und auf Hauptversammlung jeder über ordentlichen die und getätigten Finanzausgaben.

(3) Der Bundesvorstand besteht aus:

a. ein/e Vorsitzende/r

b. zwei Stellvertreter/innen

c. vier weitere Bundesvorstandsmitglieder

Eine paritätische Besetzung des Bundesvorstands wird angestrebt.

(4) Der Bundesvorstand wird alle zwei Jahre von der Hauptversammlung, die auch aus wichtigem Grund im virtuellen Verfahren in Verbindung mit Briefwahl stattfinden kann, gewählt. Er bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt.

(5) Der/die Vorsitzende des Jungen Forums wird zugleich zur Wahl in das Präsidium der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V. vorgeschlagen.

 

§ 8 Sprecherinnenkreis

(1) Der Sprecherinnenkreis ist das beratende Organ des Bundesvorstands und bildet die Schnittstelle zwischen Mitgliedern, regionalen Gruppen, Beauftragten und dem Bundesvorstand. Er setzt sich zusammen aus:

a. dem Bundesvorstand,

b. Sprecher/innen der lokalen Gruppen

(2) Der Sprecherinnenkreis kommt auf Einladung des Bundesvorstands in der Regel einmal im Quartal zusammen.

(3) Aufgaben des Sprecherinnenkreises sind:

a. Beratung bei Finanzausgaben über 3000 Euro

b. Unterstützung bei der Konzipierung, Durchführung und Umsetzung bundesweiter Projekte, Kampagnen und Seminare

c. Beratung über Beschlüsse

d. Impulse von der Basis an die Bundesebene und von der Bundesebene an die Basis zu kommunizieren

 

§ 9 Lokale Gruppen

(1) Lokale Gruppen des Jungen Forums sind entweder Stadtgruppen oder Hochschulgruppen. Aufgaben, Ziele und Zweck der Stadtgruppen und Hochschulgruppen richten sich nach § 2 und §3 dieses Statuts.

(2) Die Lokalen Gruppen des Jungen Forums müssen in Absprache mit den örtlichen Arbeitsgemeinschaften der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V., dem Bundesvorstand des Jungen Forums, den zuständigen Regionalbeauftragten des Jungen Forums und der DIG, sowie dem Präsidium der DIG gegründet werden.

(3) In den Lokalen Gruppen organisieren sich die Mitglieder des Jungen Forums nach § 4 (1) vor Ort.

Neben der Durchführung von Aktivitäten und Veranstaltungen zählt zu den Aufgaben der Lokalgruppen:

a. Verbindung zum Bundesvorstand, insbesondere den Regionalbeauftragten, zu halten und Hinweise sowie Empfehlungen zu geben;

b. sich mit dem Bundesvorstand des Jungen Forums und den zuständigen Regionalbeauftragten über Aktivitäten, Diskussionen und Entwicklungen in den Lokalgruppen auszutauschen;

c. Die Hauptversammlung durch Antragsberatung und Wahl von Delegierten vorzubereiten;

d. Entsendung der Delegierten zur Hauptversammlung.

(4) Die lokalen Gruppen wählen in regelmäßigen Abständen, aber mindestens alle zwei Jahre, Delegierte für die Hauptversammlung und einen Vorstand aus maximal drei Personen. Der/die Vorsitzende der lokalen Gruppe wird aus der Mitte des Vorstands gewählt. Es ist ein Protokoll zu fertigen, von dem eine Kopie mit den Unterschriften des gewählten Vorstandes an den Bundesvorstand des JuFo zu leiten ist.

(5) Das geplante Veranstaltungs- oder Semesterprogramm und breite öffentliche Bekanntmachungen sollen mit dem Bundesvorstand des Jungen Forums besprochen werden. Veranstaltungen und Aktivitäten können auf Antrag beim Bundesvorstand des Jungen Forums finanziell unterstützt werden. Pressemitteilungen sind mit dem Bundesvorstand des Jungen Forums abzustimmen, wobei dem Bundesvorstand eine Frist von 24 Stunden zur Abstimmung über die Veröffentlichung der Pressemitteilung eingeräumt wird.

(6) Dort, wo vor Ort noch keine lokalen Gruppen bestehen, sollen ortsansässige Mitglieder des Jungen Forums als Ansprechpartner vor Ort fungieren. Auch diese können auf Antrag beim Bundesvorstand des Jungen Forums finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen und Aktivitäten erhalten.

(7) Mitglieder, die keiner lokalen Gruppen angehören, werden zu der am nächsten liegenden regionalen Gruppe eingeladen.

 

§ 10 Finanzierung

(1) Über die Höhe der dem JuFo jährlich zur Verfügung gestellten Finanzmittel beschließt das Präsidium der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V. Darüber hinaus setzen sich die Einnahmen aus Spenden und öffentlichen Zuschüssen zusammen.

(2) Das Junge Forum verwendet die vorhandenen Mittel im Rahmen des Statuts und der Zweckbindung der Zuschüsse, so wie der Satzung der DIG.

(3) Alle Einnahmen und Ausgaben sind zu belegen und werden von Rechnungsprüfern der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V. geprüft.

 

§ 11 Außendarstellung

(1) Zur gemeinsamen Außendarstellung tragen die Lokale Gruppen das offizielle Logo des Jungen Forums im Titel, auf Veröffentlichungen, Schreiben und bei offiziellen Auftritten im Internet.

(2) Offizielle Lokale Gruppen erhalten nach Absprache eine offizielle E-Mailadresse.

 

§ 12 Genehmigung des Status

Das Statut sowie jede Änderung bedürfen eines Beschlusses der Hauptversammlung des Jungen Forums und der Genehmigung durch das Präsidium der Deutsch-Israelischen Gesellschaft e.V.