X. BDS und Antisemitismus im Kulturbetrieb und an Universitäten

Die Documenta 15, die Berlinale 2024, die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit zeigten, welche Bedeutung israelbezogener Antisemitismus und BDS im Kulturbetrieb haben. Für israelsolidarische und antisemitismuskritische Künstler, für Jüdinnen und Juden und für Israelis sind Teile des Kulturbetriebes verschlossen. Nach dem 7.10. hat sich der Kulturbetrieb nicht eben mit Ruhm bekleckert. Viele schwiegen zunächst zum Massaker der Hamas, um bald Israel für seine Selbstverteidigungsmaßnahmen zu kritisieren.
Eine Ausnahme war Lars Henrik Gass, Leiter der Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen. Er bezog klar Position für Solidarität mit den Opfern der Hamas und gegen Hass auf Israel. Dafür wird er persönlich und das Internationale Kurzfilmfestival in beispielloser Weise angegangen: Die Kampagne gegen das Festival ist das erste Beispiel in Deutschland, in dem ganz explizit nicht nur gegen eine Institution, also das Festival, sondern auch gegen eine Einzelperson, gegen den Leiter, vorgegangen wird. Er bewies dennoch Rückgrat. Wir würdigen diese herausragende Leistung der Solidarität mit Israel nach dem 7. Oktober mit der Ernst-Cramer-Medaille 2024. Sie ist damit zugleich ein Zeichen für Kunst- und Meinungsfreiheit, für eine offene Gesellschaft mit kritischer Debatte und Begegnung in gegenseitigem Respekt statt Antisemitismus und Boykott.

Der Tsunami des Antisemitismus, der auf den 7.10. folgte, zeigte sich gerade auch in der akademischen Welt, an den Hochschulen. Mit Niederbrüllen, Nötigung und Gewalt versuchten Israelhasser an manchen Universitäten das Klima zu bestimmen. Hochschulleitungen zeigten sich überfordert. Als Reaktion hierauf gründet sich ein Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender, das sich an der Seite der Jüdischen Studierenden Union (JSUD) diesem Klima entgegenstellt. Die DIG und ihr JuFo stehen an ihrer Seite. Wir begrüßen die gemeinsame Erklärung der Kulturministerkonferenz, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der kommunalen Spitzenverbände, die Länder, Bund und Kommunen auffordert, rechtssichere
Regelungen zu erarbeiten, die darauf abzielen, dass keine Projekte und Vorhaben gefördert werden, die antisemitische, rassistische oder andere menschenverachtende Ziele verfolgen.

Wir fordern

von der Bundesregierung, der Zivilgesellschaft, der UN und uns:

  • Deutschland muss alles in seiner Macht Stehende tun, um auf die Befreiung der von der Hamas in Gaza gehaltenen Geiseln hinzuwirken.
  • Deutschland soll in den Gremien der Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen Israel unterstützen und sich hinter Israels Recht auf Selbstverteidigung stellen. Solange Israel überproportional und unangemessen in diesen Gremien verurteilt wird, soll Deutschland israelkritisierende Resolutionen grundsätzlich ablehnen.
  • Deutschland soll Israel bei seiner Selbstverteidigung mit dem unterstützen, was es leisten kann. Waffenlieferungen sind entsprechend zu unterstützen.
  • Die Einhegungspolitik des letzten Jahrzehnts gegenüber der Islamischen Republik Iran ist gescheitert. Wir fordern eine grundsätzliche Wende in der deutschen Iranpolitik:
  • ein Ende der JCPoA-Verhandlungen und Aktivierung des Snapback-Mechanismus.
  • die Wiedereinsetzung aller aufgehobenen Sanktionen und der Erlass von zusätzlichen Sanktionen, insbesondere gegen die Verantwortlichen für die aktuellen Menschenrechtsverstöße.
  • eine konsequente Sanktionsdurchsetzung im Inland und ein Ende der Präsenz iranischer Unternehmen und Banken in Deutschland.
  • eine EU-weite, umfassende Listung der sogenannten Islamischen Revolutionsgarden IRGC, inklusive ihrer Untergruppierungen wie den Basiji und der Religionspolizei, als Terrororganisation samt Einreisesperren und Einfrieren von Vermögenswerten.
  • schmerzhafte Sanktionen gegen die IRGC und die Quds-Einheit in enger Abstimmung mit ihren Partnern erlassen, besonders im Ölhandel und bei Einreisesperren gegen ehemalige und aktive Mitglieder der Organisation, sowie regelmäßiger öffentlicher Verurteilung.
  • keine Abschiebungen von regimekritischen Iranerinnen und Iranern, LGBT oder Angehörigen von religiösen und ethnischen Minderheiten in den Iran.
  • Schließung und Vereinsverbot für das Islamische Zentrum Hamburg IZH e.V., des Zentrums der Islamischen Kultur Frankfurt und aller dem iranischen Regime treu ergebenen bzw. vom IZH gesteuerten Moscheen (z.B. aller Moscheen, in denen Gebete oder Gedenkzeremonien für Qasem Soleimani ausgerichtet wurden, die Ali Chamenei als geistigen Führer betrachten oder den Al-Quds-Tag unterstützen und begehen.) einschließlich der IGS.
  • die Überprüfung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegen Iranerinnen und 628 Iraner in Deutschland, die das Regime in Teheran finanziell, operativ oder ideologisch unterstützen.
  • die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sind aufgefordert, konsequent die in Deutschland lebenden Iranerinnen und Iraner vor Nachstellungen, Bedrohungen und Übergriffen Geheimdienste der Islamischen Republik Iran und Sicherheitskräfte zu schützen, damit sie ihre Meinung frei äußern können
  • eine Prüfung, ob aus projektbezogenen oder institutionellen Förderungen weitere Gelder des Bundes direkt oder indirekt in Operationen des islamischen Regimes des Iran in Deutschland fließen und diese Förderungen ggf. schnellstmöglich zu unterbinden.
  • Eine Beendigung oder ein Einfrieren aller Beziehungen zur Islamischen Republik Iran, abgesehen von der Ebene der Bundesregierung (z.B. Einfrieren der Städtepartnerschaft Freiburg im Breisgau – Isfahan).
  • Fälle wie die Zusammenarbeit deutscher Universitäten mit der University of Religions and Denominations (URD), die von der Islamischen Revolutionsgarde IRGC kontrolliert wird, darf es nie wieder geben. Wir fordern deshalb eine umfangreiche Untersuchung von Beziehungen iranischer Universitäten und weiterer Kultur- und Bildungseinrichtungen nach Deutschland.

Nach dem Massaker vom 7.10. ist entschiedeneres Handeln im Bereich der humanitären Hilfe und Entwicklungshilfe erforderlich, um direkte oder indirekte Unterstützung von Terrorismus zu vermeiden:

  • Keine Finanzierung von Aufstachelung zu Terror durch Rentenzahlungen der Palästinensischen Autonomiebehörde, der PLO oder Fatah an die Hinterbliebenen von Terroristen oder die Terroristen in israelischen Gefängnissen. Keine Ausreden mehr! Dies muss Zuwendungsbedingung an die Palästinensische Autonomiebehörde werden!
  • Schneller Ausstieg aus der Finanzierung eines palästinensischen Sonderflüchtlingswerks UNRWA für die Nachfahren palästinensischer Flüchtlinge:
  • Die humanitäre Hilfe für die Palästinenser:innen, gerade auch in Gaza, muss weitergehen. Hierfür unterhält die UNO verschiedene Agenturen und Unterorganisationen, die in Frage kommen, wie UN Food, WHO, UNICEF, OCHA; aber auch NGOs wie das ICRC kommen in Frage.
  • Die Entwicklungshilfe über die UNRWA ist unverzüglich zu beenden. Hier muss die Finanzierung der Integration der Nachfahren der etwa 700 000 1948 aus Israel, die in den (palästinensischen) Gebieten (Gaza, Westbank) und Israels Nachbarländer leben, in die Sitzstaaten (z.B. Jordanien, Ägypten)., die PA oder über andere UN-Agenturen (UNICEF, WHO, World Food, OCHA, UNHCR etc.) und Nichtregierungsorganisationen vorangebracht werden.
  • Initiativen zur Auflösung der UNRWA soll die Bundesregierung in den Vereinten Nationen unterstützen.
  • Die Regularien für den Flüchtlingsstatus für die palästinensischen Flüchtlinge und ihre Nachkommen müssen an den Regularien des UNHCR ausgerichtet werden.
  • Sicherstellung, dass Lehrpersonal und Schulbücher bei der von uns finanzierten Schulbildung nicht Israelhass, Antisemitismus oder Terrorverherrlichung weitergeben.
  • Bei der Finanzierung von „dual use“-Gütern (Zement für Häuser oder Tunnelbau, Rohre für Wasserleitungen oder Raketen) für die besetzten Gebiete braucht es eine strenge und nachhaltige Endverbleibskontrolle, damit aus Wasserleitungen nicht wieder Raketen auf Israel werden.
  • Und: Jetzt erst recht müssen Deutschland und Israel die Zusammenarbeit und den Austausch mit Israel ausbauen.
  • Das Deutsch-Israelische Jugendwerk ist endlich zu gründen und auszufinanzieren. Dabei sollte Deutschland einen erheblichen Anteil bei der Finanzierung übernehmen. Das Jugendwerk kann nur in enger Absprache und aufbauend auf den vorhandenen Strukturen bei unseren langjährigen Partnern von ConAct gegründet werden. Auch auf israelischer Seite müssen vorhandene Strukturen ausgebaut werden. Es braucht hier einen gemeinsamen Willen für eine flexible Lösung. Der Schlüssel könnte sich am Verhältnis der Bevölkerungszahlen (83,5 : 9) orientieren.
  • Die pauschale Reisewarnung für Israel ist zu korrigieren. Wir sind der Auffassung, dass die Reisewarnung nicht mehr gerechtfertigt ist; sie behindert den Einsatz von Freiwilligen usw. und erschwert Reisen und den Abschluss von Versicherungen für diese Reisen.
  • Nach den ersten Abraham Accords soll Deutschland die begonnene Normalisierung von Beziehungen zwischen weiteren arabischen Staaten und Israel unterstützen und die vorhandenen Kooperationen trilateral wirtschaftlich, wissenschaftlich und gesellschaftlich ausbauen.
  • Die IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus soll in Bund, Ländern, Kommunen, von Polizei, Justiz und Hochschulen zur Bestimmung von antisemitischen Aussagen und Handlungen herangezogen und vermittelt werden, weil sie die umfassendste Definition von Antisemitismus darstellt, klar zwischen politischer „Kritik an Israel“ oder israelischer Politik und israelbezogenem Antisemitismus differenziert, ausdrücklich auch Antisemitismus gegen „nicht-jüdische Einzelpersonen“ einbezieht und sich daher in der Praxis weltweit bewährt hat.
  • Die Bundesregierung und die Landesregierungen sollen ihren Landesparlamenten Gesetzentwürfe vorlegen, die vorsehen, dass Antisemitismus finanziell nicht mehr mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, indem die Haushaltsordnungen regeln, dass antisemitische, rassistische und sonstige menschenverachtende Konzepte sowie Inhalte, die mit der Menschenwürde nicht vereinbar sind oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, einer Zuwendung entgegenstehen.
  • Die Gemeindeordnungen der Länder sowie die Landesverfassungen der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sollen den Gemeingebrauch ihrer Einrichtungen dem Schutz der Menschenwürde, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (fdGO) und dem Gedanken der Völkerverständigung widmen. Antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Konzepte sollen als Grund für den Ausschluss von der Nutzung öffentlicher Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen, gelten.
  • Die Auslöschungsdrohungen gegen Israel dürfen nicht länger straffrei bleiben. In § 103 StGB sollte geregelt werden, dass bestraft wird, wer zur Vernichtung eines Staates, der Mitglied der Vereinten Nationen ist, aufruft oder diese billigt. „Tod Israel“- Rufe wären dann straflos nicht mehr möglich. Strafbarkeitslücken im § 130 StGB sind zu schließen.
  • Das Außenwirtschaftsrecht muss auch die Aufforderung zu antiisraelischen und rechtswidrigen Boykotterklärungen im Außenwirtschaftsverkehr verbieten und die Nötigung (Drohung mit einem empfindlichen Übel) zu Boykotthandlungen gegen Dritte unter Strafe stellen.
  • Die Diskriminierung von Israelis soll im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durch Aufnahme der Staatsangehörigkeit in die §§ 1 und 19 untersagt werden. Der Aufruf zu rechtswidrigen Diskriminierung soll strafbar werden.
  • Das Luftverkehrsrecht soll sicherstellen, dass Airlines, die keine Israelis befördern, auch keine Start- und Landeerlaubnis in Deutschland bekommen.
  • Die Jüdische Studierenden Union JSUD und das Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender NJH müssen von der Politik in Bund und Ländern wahrgenommen, konsultiert und unterstützt werden.
  • Die DIG unterstützt die Forderungen des NJH:
    „Die formale Ächtung des wachsenden Antisemitismus und aller damit einhergehenden negativen Entwicklungen auf dem Campus muss durch die
    Hochschulleitungen durchgesetzt werden – und zwar präventiv durch Aufklärung, Bildung und Schulung, und repressiv durch konsequentes Vorgehen gegen jegliche Formen von gewalttätigen Ausschreitungen durch Mittel wie Strafanzeigen, Disziplinarmaßnahmen und Ausübung des Hausrechts. Es braucht kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen an den Hochschulen, die Aufklärung über Falschnachrichten und antisemitische Verschwörungserzählungen anbieten. Darüber hinaus sollten Veranstaltungen über jüdisches und israelisches Leben aus jüdischen Perspektiven initiiert werden, um dem Antisemitismus – auch unter Hochschulangehörigen – kraftvoll entgegenzuwirken. Antisemitismus – darunter auch israelbezogener Antisemitismus – darf auf dem Campus nicht unwidersprochen hingenommen werden. Der Schutz von Betroffenen ebenso wie der öffentliche Widerspruch, das Aufzeigen von Grenzüberschreitungen sowie angemessene Konsequenzen für die Täterinnen und Täter sind zwingend erforderlich. Andernfalls riskieren wir eine Normalisierung sowie ein Wachstum des Hasses und der Gewalt in unseren Bildungseinrichtungen, in denen Jüdinnen und Juden lediglich die ersten Betroffenen sind: Die Atmosphäre ist längst gekippt! Eine an demokratischen Werten orientierte und der Freiheit der Wissenschaft verpflichtete Hochschule muss diese Entwicklungen umkehren! Die Hochschulverwaltungen müssen wirksame Maßnahmen ergreifen, um antisemitische Vorfälle in jeglicher Form einzudämmen und Normalität jüdischer Zugehörigkeit und jüdischen Lebens auf dem Campus zu gewährleisten.
  • Die Hochschulgesetze der Länder müssen den Hochschulleitungen die Möglichkeiten geben, gegen antisemitische Gefährder des freien und wissenschaftlichen Austausches wirksam vorzugehen und die Möglichkeit der Exmatrikulation von antisemitischen Gewalttätern als ultima ratio zur Gewährleistung der Sicherheit jüdischer, antisemitismuskritischer oder israelsolidarischer Hochschulangehöriger zu gewährleisten.
  • Die Kulturpolitik des Bundes und der Länder muss eine Strategie gegen Antisemitismus im Kulturbetrieb entwickeln. Kuratieren, präsentieren und moderieren muss aus der Perspektive des Schutzes der Menschenwürde, der der Antisemitismus entgegensteht, geschehen:
    • die Besetzung von Auswahl- und Findungskommissionen für große Kultureinrichtungen muss mit größerer Sorgfalt und Transparenz erfolgen.
    • Wir brauchen Unterstützungsangebote und Schutzkonzepte für Kultur- und Kunstschaffende, die von Antisemitismus betroffen sind.
    • Wir fordern Einrichtungen an Universitäten, die Anlaufstellen für jüdische Studierende sind und sie unterstützen. Antisemitismusbeauftragte sind dabei ein erster Schritt. Diese müssen aber auch mit ausreichend Kompetenzen ausgestattet werden, um Antisemitismus angemessen zu sanktionieren.
    • Lehrinhalte zum Thema jüdische Geschichte, Religion und Kultur, Geschichte und Gegenwart des Zionismus, Israels und des Nahost-Konflikt sowie Antisemitismus und Geschichte des Holocaust müssen Teil der Schul-Curricula sowie der verbindlichen Curricula im Lehramtsstudium und der Ausbildung von Staatsbediensteten zumindest im Bereich Polizei und Justiz sein.
  • Es ist inakzeptabel, dass Einrichtungen, die sich der Antisemitismusbekämpfung verschrieben haben, jedes Jahr aufs Neue um ihre Förderung bangen müssen. Projekte zur Antisemitismusbekämpfung- und Forschung müssen mit ausreichend langfristiger Förderung ausgestattet werden, um Planungssicherheit zu erreichen.
  • Wir unterstützen alle rechtsstaatlichen und verfassungskonformen Maßnahmen gegen Parteien und deren Vereinigungen einschließlich deren verwandten Umfeldes, um deren Verbote jeglicher Betätigung und Finanzierung zu ermöglichen, wenn sie eine Gefahr für den Rechtsstaat sind und insbesondere sich als antisemitisch darstellen, einschließlich einer vorbereitenden Prüfung eines Parteienverbotsverfahren gegen die AfD.
  • Wir unterstützen eine religionsfreiheitsfreundliche und demokratische Islampolitik, d.h.:
    • Keine Förderung von durch ausländische Staaten oder Parteien gesteuerte Islamverbände. Förderung der religiösen Selbstbestimmung ist Ziel des kooperativen, deutschen Religionsverfassungsrechtes.
    • Die antisemitische und antiisraelische Haltung einiger Islamverbände muss auf den Tisch der Deutschen Islamkonferenz. Mit den Feinden Israels und des Grundgesetzes darf es kein Appeasement geben.
    • Die Rechte der muslimisch Gläubigen auf gleiche individuelle und kollektive Glaubensfreiheit müssen im Rahmen des Grundgesetzes verwirklicht werden, ohne dass dabei Kräfte und Organisationen gestärkt werden, die die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Grundprinzipien des freiheitlichen Religionsverfassungsrechts des Grundgesetzes missachten. Die Organisationen demokratischer Muslima und Muslime soll die Religionspolitik stärker wahrnehmen.
    • Die Politik, ausländische Imame in Deutschland einzusetzen, ist gescheitert. Imame müssen in Deutschland nach transparenten Standards ausgebildet werden. Prävention und Kritik von Antisemitismus müssen dabei verpflichtender Ausbildungsgegenstand sein.
  • Vereinsverbote gegen islamistische Organisationen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind konsequent durchzusetzen. Es ist unverständlich, warum das Hizb ut-Tahrir (HuT)-Verbot von 2003 bisher nicht auf Nachfolge- oder Umfeld-Organisationen aus diesem Spektrum wie Muslim Interaktiv, Realität Islam, Generation Islam und Nebevi Çözüm Cemiyeti angewandt wurde. Die DIG hatte das in der Vergangenheit angemahnt. Gleiches gilt für Um- und Vorfeld-Organisationen der Hamas.
  • Islamistische Propaganda dringt über verschiedene Kanäle zu Menschen in Deutschland vor. Ein wichtiger Kanal für anti-israelische Stimmungsmache, die sich später in Antisemitismus niederschlägt, ist der durch Katar finanzierte Kanal Al-Jazeera. Es kann nicht sein, dass über diesen Kanal Falschnachrichten und islamistische Propaganda über Israel verbreitet werden.
    Deshalb muss Deutschland nach dem Vorbild des Verbots von Russia Today ein Verbot mindestens der arabisch-sprachigen Version von Al-Jazeera vornehmen.

 


BREMER ERKLÄRUNG – Hauptversammlung DIG e.V. 08./09.06.2024