Das Instrumentalisieren der wichtigen Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und des Internationalen Gerichtshofs durch die Klagen Südafrikas, Nicaraguas und Kolumbiens ist problematisch. Mit großer Sorge sehen wir den Druck auf das Gericht und seiner Richterinnen und Richter. Tendenzen zur machtpolitischen Politisierung des Völkerrechtes stellen die friedensstiftende Kraft des Rechts selbst in Frage.
Die IGH-Richterin Julia Sebutinde aus Uganda, die mit nachvollziehbaren rechtlichen Argumenten rügte, dass Südafrika selbst auf einer prima-facie-Basis nicht nachgewiesen hat, dass die angeblich von Israel begangenen Handlungen, über die der Antragsteller klagt, mit der erforderlichen genozidalen Absicht begangen wurden und daher in der Lage seien, in den Anwendungsbereich des Völkermordübereinkommens zu fallen, erntete für ihr Sondervotum öffentliche Kritik, einen regelrechten Empörungssturm und sogar Druck der Regierung ihres Heimatlandes. Einem solchen Klima und einer derartigen Politisierung muss entgegengetreten werden. Vor Gericht dürfen nur Tatsachen und rechtliche Argumente Gewicht haben, der IGH darf nicht zu einer ähnlichen Farce werden wie die Menschenrechtsrat der UN in Genf. Es ist daher zu begrüßen, dass die Bundesregierung im Verfahren Südafrika gegen Israel als dritte Partei beigetreten ist. Das ist gelebte Staatsräson.
Der IGH hat in seiner ersten Entscheidung zu Südafrika ./. Israel Israels Selbstverteidigungsrecht nicht in Frage gestellt und auch in der Sache Nicaragua ./. Deutschland keinen Anlass gesehen, Deutschland für Waffenlieferungen an Israel irgendwelche rechtlichen Auflagen zu machen.
Den Versuchen, Israels Selbstverteidigung und Existenz mit diesen Verfahren zu delegitimieren, werden wir weiter entgegentreten.
BREMER ERKLÄRUNG – Hauptversammlung DIG e.V. 08./09.06.2024