Der neuerliche Krieg gegen Israel hat auch in Deutschland wieder alle Debattenstandpunkte auf den Plan gerufen: Israels Sicherheit als deutsche Staatsräson, Bekenntnis zu Israels Existenzberechtigung hier, Diskussion darüber da. Und dazu ein wenig Israelkritik. Wir nehmen nicht hin, dass die Existenz Israels zur philosophischen Frage gemacht wird:
Die Auseinandersetzung um das Existenzrecht Israels kann man getrost zu den Akten nehmen: Israel existiert und zwar seit 1948. Es ist seit 1949 Vollmitglied der Vereinten Nationen.
Die UN-Charta schützt ihre Mitglieder vor Angriffen auf ihre Existenz, alles andere verstößt gegen das Völkerrecht: Die Charta der Vereinten Nationen respektiert die Souveränität jedes Mitgliedes, bestätigt die territoriale Integrität jedes Mitgliedsstaates und verbietet Angriffe auf die Grenzen eines anderen Staates.
Jede Infragestellung eines existierenden Mitgliedes ist somit ein Angriff auf den Völkerfrieden und gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet. Das gilt auch für Israel und wir fordern den Respekt dieser elementaren völkerrechtlichen Prinzipien auch in diesem Fall von allen UN-Mitgliedern und UN-Institutionen ein.
Wir wollen, dass dies auch in unserer Rechtsordnung zum Ausdruck kommt: Der Ruf „Tod Israel!“ gilt gegenwärtig in aller Regel als nicht strafbar. Das ist kein akzeptabler Rechtszustand. Man darf in Deutschland zwar keine Fahnen und nicht einmal Scheinfahnen zerstören, weil das den öffentlichen Frieden gefährdet und darin eine aggressive Haltung ausgedrückt wird. Wenn man ohne ausdrücklichen Aufruf zu Terror oder zum Führen eines Angriffskrieges, indem man den Weg dahin im Ungefähren lässt, die Auslöschung eines Staates fordert, ist das erlaubt.
BREMER ERKLÄRUNG – Hauptversammlung DIG e.V. 08./09.06.2024