Unvereinbarkeitsbeschluss

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft unterstützt das Selbstbestimmungsrecht des jüdischen Volkes, das dieses durch die Gründung des jüdischen und demokratischen Staates Israel wahrgenommen hat.
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft arbeitet überparteilich und tritt für den Schutz der Menschenwürde, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung ein.
„Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG umfasst nur jene zentralen Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind.

  1. Ihren Ausgangspunkt findet die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). Die Garantie der Menschenwürde umfasst insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit.
  2. Ferner ist das Demokratieprinzip konstitutiver Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Unverzichtbar für ein demokratisches System sind die Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der politischen Willensbildung und die Rückbindung der Ausübung der Staatsgewalt an das Volk (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG).
  3. Für den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind schließlich die im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt (Art. 20 Abs. 3 GG) und die Kontrolle dieser Bindung durch unabhängige Gerichte bestimmend. Zugleich erfordert die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Einzelnen, dass die Anwendung physischer Gewalt den gebundenen und gerichtlicher Kontrolle unterliegenden staatlichen Organen vorbehalten ist.“ ( BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 – 2 BvB 1/13 -, 3. Leitsatz.)

Die Mitgliedschaft in Organisationen, die den Schutz der Menschenwürde, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung nicht aktiv unterstützen, die antisemitische, rassistische oder anderweitig menschenverachtende (vgl. § 1 AGG, Art. 3 III GG) Konzepte verbreiten oder Bestrebungen unterstützen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, oder/und Verdachtsfall bei dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder einem Landesamt für

Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt oder als extremistisch eingestuft wird oder die Existenz des jüdischen und demokratischen Staates delegitimieren, in Frage stellen oder angreifen, sind mit der Mitgliedschaft in der Deutsch-Israelischen Gesellschaft unvereinbar.
Dies gilt für alle terroristischen und verfassungsfeindlichen Organisationen, namentlich insbesondere für:

  • NPD / Die Heimat
  • Der III. Weg
  • Die Rechte
  • AfD, JA, alle Untergliederungen und Vorfeldorganisationen und parteinahe Organisationen wie die Desiderius-Erasmus-Stiftung
  • Institut für Staatspolitik
  • MLPD / Internationalistische Liste
  • PFLP, PFLP — General Command, Hamas, PIJ (Palästinensischer Islamischer Dschihad) Hizbollah und andere auf der EU-Terrorliste gelisteten Organisationen
  • sowie ihre Vorfeldorganisationen wie Samidoun, Palästina spricht etc.
  • AKP, UIP, DAVA
  • Muslimbrüder (DMG), Milli Görüs (IGMG), IZH und ihre Unterorganisationen
  • Graue Wölfe (ADÜTDF / ATIB)

 


BREMER ERKLÄRUNG – Hauptversammlung DIG e.V. 08./09.06.2024