III. Verhältnismäßigkeit und humanitäres Völkerrecht schützen unbeteiligte Dritte, nicht die Kämpfer, die sich zwischen ihnen verstecken

Israels Selbstverteidigung mit dem Ziel der Vernichtung der militärischen und politischen Strukturen der Hamas ist vom Völkerrecht gedeckt. Gegen die israelische Kriegsführung wird mit der Gegenüberstellung der Todesopfer auf beiden Seiten und der daraus abgeleiteten Suggestion einer angeblichen Unverhältnismäßigkeit argumentiert. Es geht aber eben nicht um Vergeltung und Aufrechnen. Verhältnismäßigkeit ist kein Algorithmus und keine mathematische Formel. Sie setzt die Verfolgung eines legitimen Zwecks sowie die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der ergriffenen Maßnahmen voraus. Diesen Anforderungen genügt Israels Krieg gegen die Hamas:

  • Israels Krieg in Gaza hat ein legitimes Ziel: Das Ausschalten der Struktur, die für das Massaker vom 7.10. 2023 verantwortlich war und ist. Dies ist kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung dafür, dass sich ein solches Massaker nicht wiederholen kann.
  • Allein eine militärische Ausschaltung der Hamas ist geeignet, die Gefahr durch die Hamas für Israels Bevölkerung zu beseitigen.
  • Dazu ist es erforderlich, dass die IDF den gesamten Gaza-Streifen militärisch erobert, kontrolliert, die militärische Infrastruktur einschließlich der Tunnel zerstört und die Terroristen festnimmt oder tötet.
  • Eine mildere Maßnahme, um die Gefahr der Hamas für Israels Bevölkerung abzuwenden, steht nicht zur Verfügung. Das humanitäre Völkerrecht gebietet dabei, dass unnötige Opfer bei der unbeteiligten Zivilbevölkerung vermieden werden müssen. Mit Warnungen vor Bombardierung, Evakuierungsanordnungen wie mit den Anstrengungen, die Zivilbevölkerung mit humanitärer Hilfe zu versorgen, kommt Israel diesen Anforderungen grundsätzlich nach. Unter dieser Voraussetzung steht auch die Angemessenheit außer Frage.

Die DIG erkennt das große Leid der Bevölkerung Gazas in diesem Krieg an. Unsere Menschlichkeit nutzt die Hamas als ihre Waffe. Die Strategie der Hamas ist, dass man ihre Kämpfer nur angreifen kann, wenn man dabei das Leben Unbeteiligter mit gefährdet. Zivilisten werden als menschliche Schutzschilde eingesetzt, hinter, unter und in völkerrechtlich geschützten Zielen wie Krankenhäusern, Moscheen und Schulen oder UN-Einrichtungen befindet sich ihre militärische Infrastruktur. Unter dem UNRWA Hauptquartier in Gaza befand sich z.B. ein IT-Zentrum der Hamas.

Mit hohen zivilen Opferzahlen soll Israels Ansehen in der Welt beschädigt werden. So will man die politische Unterstützung für Israels Selbstverteidigung unterminieren und den jüdischen und demokratischen Staat politisch isolieren. Auch der Hunger ist eine Waffe in der Hand der Hamas: Die Hamas ließ erklären, dass Palästinenser die Israel bei der Verteilung von Lebensmitteln helfen oder diese Verteilung sichern, nicht tolerierbaren Verrat an der Nation (= Drohung mit Ermordung) begehen.

Es ist wichtig, Israel bei der Versorgung der Menschen in Gaza durch die Staatengemeinschaft zu unterstützen. Gleichzeitig sollte man sich hüten, im propagandistischen Drehbuch der Hamas zu agieren und zu argumentieren. An den Diskussionen vor allem in den USA sieht man den Erfolg der Delegitimierungsstrategie der Hamas und ihrer Verbündeten.

Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit: Auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Rache und keine Menschenrechtsverletzungen. Mit Sorge vernehmen wir Berichte über Gewalt einiger Siedler in der Westbank gegen die palästinensische Bevölkerung. Selbstjustiz und rassistische Gewalt lehnen wir in jeder Form ab. Die DIG betont, das Gefangene der IDF aus Gaza entsprechend der Genfer Konventionen behandelt werden müssen und dass Verstöße dagegen schnell aufgeklärt und juristisch korrekt verfolgt werden. Wir setzen darauf, dass die israelischen Sicherheitskräfte und die israelische Justiz solche Verletzungen israelischen Rechts ahnden werden.

 

 

 


BREMER ERKLÄRUNG – Hauptversammlung DIG e.V. 08./09.06.2024