01 Juli, 2025 DIG fordert Einreiseverbot für Bob Vylan
Kein Platz für antisemitische Vernichtungsparolen
Beim Glastonbury Festival im Juni 2025 rief der Sänger der britischen Band Bob Vylan „Death, death to the IDF“ in die Menge – begleitet von „Free Palestine“-Parolen und einem Bühnenbanner mit der Aufschrift: „Free Palestine. United Nations have called it a genocide. The BBC calls it a ‘conflict’. Der Auftritt hat international Empörung ausgelöst. Presseberichten zufolge haben US-Behörden bereits gehandelt und der Band wegen des Aufrufs zur Gewalt die Visa entzogen. Trotzdem sind in Deutschland zwei Auftritte geplant: am 13. September in Köln und am 16. September in Hamburg.
Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, erklärt:
Für antisemitische Vernichtungsparolen darf in unserem Land kein Platz sein. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft fordert ein Einreise- und Auftrittsverbot für die Band Bob Vylan. Wer auf einer Bühne öffentlich zur Ermordung israelischer Soldatinnen und Soldaten aufruft, betreibt keine politische Kunst, sondern antisemitische Hetze.
„Death to the IDF“ ist keine Kritik – es ist ein Aufruf zur Vernichtung. Und damit ein Angriff auf die Existenz Israels. Dafür darf es in Deutschland keine Bühne geben. Wir sind der Auffassung, dass das als Befürwortung, Billigung und Aufforderung zu Terrorismus und zum Verbrechen der Aggression verstanden werden muss.
Ein Auftritt dieser Gruppe in Deutschland würde die Rechtsgüter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, den Gedanken der Völkerverständigung, die Sicherheit und die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
Die DIG hat in Schreiben das Bundesinnenministerium des Inneren und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgefordert, die Mitglieder der Gruppe Bob Vylan zur Nichtreise im Schengen Informationssystem auszuschreiben, ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu verhängen und Auftritte in Deutschland ausländerrechtlich zu untersagen. Auch die zuständigen Stellen in Berlin und Nordrhein-Westfalen wurden entsprechend angeschrieben.