Das Bekenntnis zur Deutschen Staatsräson darf dem DIHK nicht verwehrt sein

„Wenn das Bundesverwaltungsgericht dem Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) das Bekenntnis zur Deutschen Staatsräson untersagt, halte ich dies für grundfalsch. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) begrüßt ausdrücklich, dass sich Eric Schweitzer klar und unmissverständlich für das Existenzrecht Israels ausspricht und der Maulkorb aus Leipzig stößt auf unser größtes Unverständnis“, so reagierte heute der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Uwe Becker auf die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

Hintergrund ist die Klage eines Geschäftsmannes, der politische Aussagen des DIHK, zu denen u.a. auch das Bekenntnis des DIHK-Präsidenten Schweitzer zu Israel zählt, als Kompetenzverstoß bewertet und mit Blick auf das IHK-Gesetz Äußerungen der Kammern und des Dachverbandes zu politischen Themen untersagen lassen wollte.

„Das Existenzrecht Israels ist nicht irgendein politisches Thema, sondern Staatsräson der Bundesrepublik Deutschland. Schon dies macht das Einstehen des Spitzenverbandes der Deutschen Wirtschaft für den jüdischen Staat zu einer moralischen Selbstverständlichkeit und Verpflichtung, deren Stellenwert auch Gerichte in Deutschland in besonderer Weise würdigen sollten. Wenn auch andere Fragen zur Klimapolitik oder tagesaktuellen Themen anders bewertet werden mögen, so darf es keinen Maulkorb für die Spitze der Deutschen Unternehmen in Bezug auf Israels Existenz geben. Auch im Handelsinteresse der Deutschen Wirtschaft und damit im engen Wirkungsauftrag ihrer Kammern ist dieses Bekenntnis Grundpfeiler der bilateralen Beziehungen zu Israel, was die klare Position der DIHK-Spitze auch deshalb legitimiert“, erklärte DIG-Präsident Uwe Becker abschließend.

 

Berlin, den 21.10.2020