16 Mai, 2025 Nach gewalttätiger Nakba-Demonstration: Die DIG fordert von Versammlungsbehörde und Verwaltungsgerichten Neubewertung antiisraelischer Versammlungen
Bei der gestrigen Nakba-Demonstration am Berliner Südstern kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern und der Polizei, bei denen Polizisten mit Flaschen, Getränkedosen und roter Farbe attackiert wurden; ein Beamter wurde von Demonstranten in die Menge gezogen, niedergetrampelt und schwer verletzt. Die Polizei löste die Kundgebung wegen erheblicher Straftaten auf, nahm mehr als 50 Personen fest und verzeichnete zahlreiche weitere Verletzte auf beiden Seiten. Beobachtern zufolge wurde auch zur Bombardierung Tel Avivs, eine Aufforderung zu Völkerstrafgesetzbuchtaten also, aufgerufen. Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), erklärt:
Wir wünschen dem schwerverletzten Polizisten vollständige Genesung und danken den Beamten der Berliner Polizei für ihren schwierigen Einsatz.
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) fordert eine grundsätzliche versammlungsrechtliche Neubewertung bei sogenannten pro-palästinensischen Demonstrationen. Es gibt eine starke Radikalisierung in diesem Milieu und eine damit einhergehende, verstärkte Gewaltbereitschaft. Häufig handelt es sich um reine Israelhass-Veranstaltungen und nicht um Demonstrationen für die Rechte und legitimen Anliegen der Palästinenser.
Die gestrigen Ausschreitungen fielen nicht vom Himmel. Bereits in der zweiten Aprilhälfte hatten die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG), Polizei und Innenbehörde auf die internationale Mobilisierung der verbotenen Samidoun-Organisation zu der gestrigen Veranstaltung hingewiesen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte im November 2023 die Betätigung der Terrororganisation HAMAS sowie des internationalen Netzwerks „Samidoun – Palestinian Solidarity Network“ in Deutschland verboten.
Die gestrige Veranstaltung hätte daher untersagt werden sollen. Allerdings zeigt die Auseinandersetzung im Vorfeld der Veranstaltung vor den Verwaltungsgerichten, dass es vor allem ein Umdenken bei den Verwaltungsgerichten im Umgang mit Veranstaltungen aus diesen Gruppierungen bedarf.