07 Mai, 2026 DIG fordert Mehrheit im Bundesrat für ein verfassungsfestes Verbot von Vernichtungsdrohungen gegen Israel – Der Hessische Vorschlag muss nachgebessert werden!
Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), erklärt zur morgigen Bundesratssitzung (TOP 19) und einer Gesetzesintiative des Landes Hessen (Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel):
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft fordert den Bundesrat auf, zu einer Mehrheit für ein grundgesetzkonformes Gesetz zur Strafbewehrung für Vernichtungsdrohungen gegen Israel zu kommen.
Das muss die Ausschussberatung jetzt erreichen. Deshalb hat die DIG alle Länderchefs, Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und Regierende Bürgermeister, Anfang der Woche jeweils angeschrieben.
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft begrüßt die Initiative des Landes Hessen, Angriffen auf Israels Existenz und Sicherheit strafrechtlich entgegenzutreten. Denn wer Israels Vernichtung fordert, „Tod Israel“ auf unseren Straßen brüllt, greift nicht nur den jüdischen Staat an, sondern bedroht auch oft unmittelbar oder mittelbar die Sicherheit von Jüdinnen und Juden in Deutschland. Gerade deshalb muss der Bundesrat jetzt handeln – aber eben verfassungsfest. So hat es ja am Montag auch das CDU-Präsidium gefordert.
Die Dringlichkeit gesetzgeberischen Handelns ist offenkundig:
- RIAS hat erst kürzlich in einer Kurzexpertise zu Vernichtungsdrohungen gegen Israel im Vorfallgeschehen dokumentiert, dass antiisraelische Parolen und antijüdische Gefährdungslagen zusammenhängen.
- Zudem hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass Vernichtungsdrohungen gegen Israel oder das Bestreiten seines Existenzrechts nach geltendem Recht straflos sind. Die Gesetzeslücke ist damit außerhalb jeden Streits.
Der vorliegende hessische Entwurf begegnet in seiner derzeitigen Form erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, weil er kein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG ist und die herangezogene Wunsiedel-Rechtsprechung den besonderen historischen Kontext des Nationalsozialismus ausdrücklich eng begrenzt. Ein ähnlicher Vorstoß der Unionsbundestagsfraktion war bereits 2024 in einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages auf breite verfassungsrechtliche Skepsis gestoßen.
Die Länder sollten die Initiative deshalb am morgigen Freitag in die Ausschüsse überweisen und dort zu einer tragfähigen, mehrheitsfähigen und grundgesetzkonformen Regelung weiterentwickeln. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft unterstützt den Vorschlag des Tikvah Instituts, einen neuen § 103 StGB zu schaffen, der den Aufruf zur Vernichtung eines Staates, der Mitglied der Vereinten Nationen ist und zu dem Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält, unter Strafe stellt.
Bundestag und Bundesrat müssen dafür sorgen, dass nicht länger straflos auf deutschen Straßen „Tod Israel“ gerufen werden kann.