DIG fordert: Wort halten! Israels Sicherheit darf nicht zur Disposition stehen!

Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, erklärt:

Bei Israels Verteidigungsfähigkeit geht es um die Sicherheit des jüdischen und demokratischen Staates, und nicht um die Regierung Netanjahu.

Was Israel zur Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts benötigt, muss Israel auch bekommen. 

Der Begriff ‚Staatsräson‘ muss sich an Taten und nicht nur an Worten messen.

Dabei muss es bleiben! Hier gilt es, Wort zu halten. Wir haben darauf vertraut.

Israel und seine gesamte Bevölkerung werden vom Iran und dessen Proxies im Jemen, aus dem Libanon, aus Syrien und dem Irak sowie von der Hamas, dem Islamischen Dschihad und anderen Terrorgruppen bedroht, beschossen und angegriffen.

Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie zu ihren Zusagen steht.

Selbstverständlich gilt: Das Völkerrecht ist Grundlage wie Rahmen von Israels Selbstverteidigung. Das heißt: Israels Militäreinsatz muss verhältnismäßig sein und die notwendige humanitäre Versorgung der Zivilbevölkerung in Gaza muss gewährleistet werden. Hierüber besteht zwischen Jerusalem und Berlin kein Dissens. Die Rules of Conduct der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) beinhalten genau das.

Zur Beurteilung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Die Bedrohung Israels Bevölkerung durch die Hamas dauert an. Auch gestern wurden wieder Raketen aus Gaza abgeschossen. Israel muss die Gefährdung seiner Bevölkerung durch Entwaffnung der Hamas abstellen.
     
  • Der Krieg wäre zu Ende, wenn die Hamas die 58 Geiseln freigibt und die Waffen niederlegt. Die Hamas kann den Krieg nicht gewinnen, aber verlängern.
     
  • Erst diese Woche ist ein Waffenstillstandsvorschlag der USA an der Hamas gescheitert. Und die Hamas setzt alles daran, durch die Art ihrer Kriegsführung die Zahl ziviler Opfer hochzuhalten, um damit Israel zu delegitimieren.
     
  • Israel stellt die humanitäre Versorgung der Bevölkerung gerade auf einem neuen Weg sicher. Dies ist legitim: Artikel 23 der IV. Genfer Konvention verpflichtet Israel, unter anderem das Durchlassen der notwendigen und unentbehrlichen Lebensmittel und Medikamente zu gestatten. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn die Sendungen ihrer Bestimmung entfremdet werden und dem Feind, seinen militärischen Anstrengungen oder seiner Wirtschaft zugutekommen. Dies war in der Vergangenheit der Fall, da  bei der Verteilung durch die UNRWA u.a. Teile der Lieferungen von der Hamas zur Finanzierung ihrer Kriegsmaschinerie abgezweigt wurden. Damit wurde die Neutralität der Hilfe verletzt.
     
  • Die Hamas versucht mit Unterstützung der UN diesen neuen Hilfsweg zu diskreditieren und die Bevölkerung zum Boykott durch Gewaltdrohungen zu nötigen. Das ist angesichts der schlechten Versorgungslage unverantwortlich. 

Selbstverständlich kann völkerrechtlich eine Zwangsumsiedlung der palästinensischen Bevölkerung aus Gaza nicht zur Diskussion stehen. Die Stimmen aus der israelischen Regierung, die solche Vertreibungsphantasien artikulieren, sind inakzeptabel, völkerrechtswidrig und unrealistisch. Wir haben sie immer kritisiert.

Diese vereinzelten, wirren Stimmen sollten aber kein Vorwand sein, um Israels Sicherheit durch Boykott von Waffenexporten zu gefährden. Eine Reduktion der Debatte auf solche Randäußerungen blendet die sicherheitspolitischen Realitäten aus.