28 Aug., 2026 Vernichtungsdrohungen gegen Israel müssen strafbar werden! Deutsch-Israelische Gesellschaft verärgert über Bundesregierung!
Die Bundesregierung hat laut einem Pressebericht (https://www.fr.de/politik/bundesregierung-lehnt-hessens-israel-vorstoss-ab-verstoss-gegen-grundgesetz-94462858.html) die verfassungswidrige Bundesratsintiative zur Pönalisierung der Leugnung von Israels Existenzrechts abgelehnt und dabei die Sach- und Rechtslage unzutreffend dargestellt.
Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, erklärt:
Ich bin wütend! Sehr wütend!
Und zwar zugleich auf die Sturheit der hessischen Landesregierung und die Tatenlosigkeit der Bundesregierung. Eine schwarz-rote Koalition desavouiert eine andere schwarz-rote Koalition. So geht Politikverdrossenheit.
Antisemitismus und Israelhass haben ihren Platz in Deutschland. Es ist an der Zeit, diesen Platz exekutiv, legislativ und gesellschaftlich anzugreifen. Aber es geschieht zu wenig.
Eine Politik, die wortreich wie folgenlos fortwährend bekennt, aber nicht handelt, ist wertlos. Das Bestreiten des Existenzrechts des Staates Israel ist strafrechtlich nicht untersagt. Das lässt sich nicht ernsthaft bestreiten und wurde vom OVG NRW bestätigt: https://www.justiz.nrw.de/presse/2025-11-21
Ein glaubwürdiges Bekenntnis zur Staatsräson (Koalitionsvertrag) oder dazu, dass Israels Existenz und Sicherheit unverhandelbare Bestandteile der normativen Grundlagen unseres Landes (Bundeskanzler Merz) sind, gibt es nicht, wenn gleichzeitig straflos die Auslöschung Israels, des einzigen jüdischen und demokratischen Staates, auf unseren Straßen, Plätzen und in unseren Medien gefordert werden kann.
Der Vorschlag des Landes Hessen und des Bundesrates hält keiner verfassungsrechtlichen Prüfung stand. Er ist kein allgemeines Gesetz. Das ist Allgemeingut in der Rechtswissenschaft.
Ebenso klar ist: Die in Medienberichten zitierte Behauptung der Bundesregierung, die Leugnung des Existenzrechts sei bereits in vielen Fällen strafbar, ist ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt: Anzeigen wegen „Tod Israel“-Rufen werden von allen Staatsanwaltschaften der Republik eingestellt. Und das ist rechtlich korrekt.
Wenn CDU und CSU in der Bundesregierung den antiisraelischen Auslöschungsphantasien tatenlos zusehen und sie weiter tolerieren, verraten sie das Erbe Konrad Adenauers. Sie geben damit ihre eigene programmatische Grundlage preis.
Längst liegt eine verfassungskonforme Formulierung für das gesetzgeberische Anliegen des Landes vom Tikvah Institut vor:
§ 103 (neu) (Vernichtungsdrohungen gegen Staaten) StGB
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer zur Vernichtung eines Staates, der Mitglied der Vereinten Nationen ist und zu dem die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält, aufruft oder eine solche Tat billigt.
Wer will, der kann. Wer nicht handelt, will nicht.